Aktuelles
Ganztagsbetreuung in der Wesermarsch
Grund zur Sorge: Bei der Ganztagesbetreuung wächst der zeitliche Druck auf die Städte und Gemeinden auch in der Wesermarsch weiter. Schließlich soll der Rechtsanspruch für Grundschulkinder bereits ab dem 1. August 2026 stufenweise greifen. Doch die niedersächsische Landesregierung hat den Rechtsanspruch nach wie vor nicht verbindlich geregelt. Das betrifft ebenfalls die Finanzierung. Es bedeuet: Nach wie vor müssen sich die Kommunen in der Wesermarsch zu Recht davor fürchten, dass sie der Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder überfordern würde.
Deshalb habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU Fraktion im Niedersächsischen Landtag einen #Entschließungsantrag mit insgesamt 13 Punkten im #Landtag eingebracht. Darin fordert die #CDU-Fraktion die Landesregierung unter anderem dazu auf, sie solle zeitnah festlegen, ob der Rechtsanspruch im Rahmen der Ganztagesschule ausschließlich in der Grundschule oder unter Einbindung von Horten erfüllt weden solle. Das rot-grüne Kabinett muss unverzüglich die Eigenanteil-Mittel für das neue #Investitionsprogramm des Bundes aus Landesmitteln finanzieren, ein entsprechendes Landesprogramm auflegen und im zweiten Nachtraghaushaltsgesetz 2023 ausweisen. Außerdem sollten die benötigten personellen Ressourcen bereit gestellt und der Ganztageszuschlag an Lehrerstunden von zurzeit 75 auf 100 Prozent erhöht werden. Weitere wichtige Punkte aus dem Entschließungsantrag sind zum Beispiel: Ein pädagogisches Rahmenkonzept muss entwickelt werden - gemeinsam mit den Kommunen, Schulen und Jugendhilfeträgern. Und: Die Kommunen in der Wesermarsch und anderswo in Niedersachsen bräuchten im Rahmen einer Schulbauoffensive konzeptionelle, personelle und finanzielle Unterstützung.
Ihr Björn Thümler
Ihr Björn Thümler